Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
D.H.Boll Spirituosen GmbH
Markt 16
24321 Lütjenburg
Geschäftsführer: Detlef Lehmann-Hinrichs
Handelsregister: Amtsgericht Plön, HRB 2492
Steuernummer: 19 29420 885
- Allgemeiner Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. - Prospekte, Preislisten, Preise
- Das in unseren Prospekten, Preislisten, und Werbeunterlagen enthaltene Warenangebot ist freibleibend.
- Die in unseren Prospekten und Preislisten angegebenen Preise werden mit Herausgabe eines neuen Prospektes oder Preisliste ungültig.
- Lieferzeiten
Die von uns genannten Lieferzeiten sind unverbindlich. Richtige und rechtzeitige Selbstlieferung ist vorbehalten. - Erfüllungsort
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz Lütjenburg - Gewährleistung
- Die Gewährleistungsrechte eines Käufers, der Kaufmann ist, und für den der Kaufvertrag zum Betriebe eines Handelsgewerbes gehört, setzen voraus, daß der Käufer seinen nach §§ 337, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten fristgerecht und ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Der Käufer, der nicht Kaufmann ist, hat uns offensichtliche Mängel der Ware innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, sind wir verpflichtet, Waren gleicher Sorte nachzuliefern. Sind Waren gleicher Sorte bei uns nicht oder in nicht ausreichendem Umfange vorrätig, kann der Käufer insoweit zurücktreten; wir können bezüglich der nicht lieferbaren Waren den Rücktritt bzw. Teilrücktritt erklären. Weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen.
- Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, und nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Schadenersatzansprüchen, soweit ein Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruht. Sie gilt ferner nicht, wenn der Käufer wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.
- Kaufpreisfälligkeit
Der Kaufpreis ist vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung fällig innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum. - Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollen Bezahlung der Lieferung und Regulierung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung behalten wird uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Der Besteller tritt hiermit die Kaufpreisforderungen, die ihm aus dem Weiterverkauf oder der Verarbeitung der von uns gelieferten Waren entstehen, mit allen Nebenrechten an uns ab; dabei ist es gleich, ob die Waren an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert werden. Für den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Forderung nur in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Waren. Die Aufnahme einzelner unserer Forderungen in eine laufende Rechnung berührt den Eigentumsvorbehalt nach dem vorstehenden Absatz nicht. Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur in ordnungsgemäßem Geschäftsbetrieb und nur mit der Maßgabe berechtigt, daß die Kaufpreisforderung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die von uns gelieferten Waren ist der Käufer nicht berechtigt. Insbesondere darf er vor Bezahlung unseres gesamten Guthabens die Waren nicht an einen Dritten verpfänden oder Sicherung übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware seinerseits seinem Abnehmer Eigentumsvorbehalt zu erklären, damit unser Eigentum erhalten bleibt.
Der Käufer ist ferner verpflichtet, uns Zugriff auf die Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen. Zugleich hat er die Dritten darauf hinzuweisen, daß wir Eigentümer der Waren sind. Trotz der Abtretung bleibt der Käufer bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Ein Widerruf erfolgt nicht, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Ist dies nicht der Fall, so hat der Käufer nach unserer Weisung von einer Einziehung der abgetretenen Forderung Abstand zu nehmen. Er ist verpflichtet, auf unser Verlangen die Abtretung dem Dritten bekanntzugeben, und uns zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Dritten die nötigen Unterlagen auszuhändigen. Wir sind auch berechtigt, dem Dritten die Abtretung selbst anzuzeigen, wenn der Käufer auf unsere Aufforderung die Abtretungsanzeige unterläßt. Wir verpflichten uns, die zustehenden Sicherheiten “nach unserer Wahl” insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.
Solange uns eine Forderung aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zusteht, sind wir berechtigt, von diesem jederzeit Auskunft zu verlangen, welche unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren noch in seinem Besitz sind, wo sie sich z. Zt. befinden und an welche Abnehmer er die übrige Vorbehaltsware weiterveräußert hat. Bei begründetem Zweifel über die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Käufers, eines Zahlungsverzuges, sonstigen Zahlungsschwierigkeiten oder bei einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse sind wir berechtigt, sofortige Aushändigung der Vorbehaltsware zu beanspruchen, bzw. diese Waren in Besitz zu nehmen, sie zu veräußern oder sonst zu verwenden, ohne dadurch unserer sämtlichen Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages, Verzugs, Kosten des Transportes usw. verlustig zu gehen. Die Abtretung der Forderungen erlischt, sobald sämtliche Verbindlichkeiten des Käufers gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß erfüllt sind. - Datenspeicherung
Die im Rahmen der Anbahnung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses anfallenden Daten werden von uns nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes für den internen Gebrauch gespeichert. - Gerichtsstand
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz der Verkäuferin, Lütjenburg.
- Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer, soweit er nicht Kaufmann ist, dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
D.H.Boll Spirituosen GmbH
Lütjenburg